Der Blasmusik-Kreisverband Pforzheim-Enzkreis umfasst die Musikvereine des Enzkreises und der Stadt Pforzheim. Am 1. März 1921 wurde der „Bezirk Pforzheim-Mühlacker“ in Mühlacker-Dürrmenz gegründet und machte sich durch seine Bezirksmusikfeste und Wertungsspiele schnell einen Namen in der deutschen Volksmusik. In den Jahren 1939-1947 war der Bezirk dem Nachbarverband Bietigheim angegliedert, machte sich aber 1948 wieder selbständig. Bei der damaligen Versammlung in Pforzheim traten sofort wieder 23 Kapellen bei.
Die politische Kreisreform im Jahre 1973 und somit die Geburt des Enzkreises führte zu einer Diskussion über die Neueinteilung der Musikvereine des alten Bezirks Pforzheim-Mühlacker mit dem Ergebnis, dass 1974 der heutige „Blasmusik-Kreisverband Pforzheim-Enzkreis“ gegründet wurde und 32 Mitgliedsvereine aus dem gesamten Enzkreis umfasste.
In der Jahreshauptversammlung 1981 wurde die Gründung der Bläserjugend des Kreisverbandes Pforzheim-Enzkreis als eigene Abteilung beschlossen. Die Fortbildung junger Musikerinnen und Musiker, insbesondere die Durchführung der D-Lehrgänge und der Jugendkritikspiele gehören zu den vornehmlichsten Aufgaben der Bläserjugend.
Im Anschluss an einen erfolgreichen D3-Lehrgang 1986 reifte der Wunsch der Lehrgangsteilnehmer weiter gemeinsam zu musizieren und die Kameradschaft zu pflegen. Weitere gemeinsame Proben folgten und in der Jahreshauptversammlung am 16.01.1988 wurde die Gründung des Kreisjugendorchesters mit überwältigender Mehrheit beschlossen. Dieses Orchester bietet interessierten Jugendlichen die Möglichkeit über die Grenzen ihres Vereins hinaus auf sehr hohem Niveau zu musizieren.
Der Kreisverband ist Partner und Dienstleister seiner Mitgliedsvereine. Er ist bemüht, das Image der Blasmusik zu pflegen, die gemeinsamen Interessen in der Öffentlichkeit zu vertreten und die Mitgliedsvereine zu fördern durch: Weiterbildungsseminare im Jugend- und Erwachsenenbereich, Seminare für musikalische Leiter und Seminare für Vereinsfunktionäre. Fester Bestandteil der Verbandsarbeit sind außerdem die Durchführung von Wertungsspielen und Kreismusikfesten.